Hedge-Fonds mit besonders hohen Risiken. Sie sind in ihrer Strategie gesetzlich kaum beschränkt. Für sie sind die Aufnahme von Krediten, der Einsatz von Derivaten, Hebel-Effekte aller Art und Leerverkäufe unbegrenzt zulässig. Jedoch dürfen sie in Deutschland bis anhin nicht über öffentlichen Vertrieb, sondern lediglich auf dem Wege der Privatplazierung vertrieben werden. – Siehe HedgeFonds, Katastrophen-Anleihen, Risiko-Fonds, Risikomanagement, Short-Selling Fund, Terror-Papiere, Vertrieb, öffentlicher, Zitterprämie, Zombie-Bank. – Vgl. zur Definition und zur aufsichtsrechtlichen Seite Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 182 ff.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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