Ein Kredit gilt für die Zwecke der MFI-Zinsstatistik als besichert, wenn für den Kreditbetrag Sicherheiten in mindestens gleicher Höhe bestellt, verpfändet oder abgetreten wurden. Als Sicherheiten nennt der Bericht unter anderem Finanzwerte, Immobiliensicherheiten und Schuldverschreibungen. Die statistische Einstufung setzt somit eine Deckung des Kreditbetrags von mindestens hundert Prozent voraus und ist enger als ein allgemeiner Sprachgebrauch, nach dem bereits jede teilweise Besicherung genügen könnte.
— Aktualisierung vom 21.08.2026: Ein Kredit gilt für die MFI-Zinsstatistik als besichert, wenn Sicherheiten mindestens in Höhe des Kreditbetrags bestellt, verpfändet oder abgetreten wurden. Als Sicherheiten kommen unter anderem Finanzwerte, Immobiliensicherheiten und Schuldverschreibungen infrage. Die statistische Einordnung verlangt somit eine vollständige wertmäßige Deckung des gemeldeten Kreditbetrags; eine nur teilweise Besicherung genügt für diese Kategorie nicht. Die Definition dient der vergleichbaren Erfassung der Zinssätze besicherter und unbesicherter Finanzierungen.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Juni 2026 , 18.06.2026 , PDF-S. 184. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/998608/referenceDoc/64e67324481c1983aed9dbd415327e5e.
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