Ein Kredit gilt für Zwecke der MFI-Zinsstatistik als besichert, wenn Sicherheiten für mindestens den gesamten Kreditbetrag bestellt, verpfändet oder abgetreten wurden. Als Sicherheiten kommen unter anderem Finanzwerte, Immobiliensicherheiten und Schuldverschreibungen in Betracht. Entscheidend ist somit nicht allein das Vorhandensein irgendeiner Sicherheit, sondern eine Deckung in mindestens gleicher Höhe wie der Kreditbetrag. Diese statistische Abgrenzung wird verwendet, um Zinssätze und Neugeschäftsvolumina besicherter Kredite gesondert auszuweisen.
— Aktualisierung vom 21.08.2026: Ein Kredit gilt für die Zinsstatistik als besichert, wenn für den gesamten Kreditbetrag Sicherheiten in mindestens gleicher Höhe bestellt, verpfändet oder abgetreten wurden. Als Sicherheiten nennt der Bericht unter anderem Finanzwerte, Immobiliensicherheiten und Schuldverschreibungen. Entscheidend ist somit nicht nur das Vorhandensein irgendeiner Sicherheit, sondern eine Deckung mindestens in Höhe des Kreditbetrags. Die Definition ist eine statistische Abgrenzung und kann von anderen aufsichtsrechtlichen oder vertraglichen Sicherheitenbegriffen abweichen.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Mai 2026 , 21.05.2026 , PDF-S. 203. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/994554/referenceDoc/1848f70c0a75eca85670941b7b2518f9.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Juli 2026 , 28.07.2026 , PDF-S. 161. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/1000490/referenceDoc/0c7ffdf36931c503b9df759a24dbc29e.
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