Schatzung (direct tax)

Auch in: EN FR

In älteren Dokumenten meistens der Oberbegriff für jede regelmässige Abgabe, die den Verpflichteten unmittelbar zur Zahlung bindet. Im Gegensatz dazu werden Auflagen – in der Regel nur als Mehrzahlbegriff – in die Preise eingerechneten Abgaben genannt. – Die Terminologie ist jedoch auch in der älteren Literatur nicht einheitlich. – Siehe Auflagen, Beitrag, Gebühren, Maut.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Schatzung (direct tax)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/schatzung-direct-tax/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

4 Seitenaufrufe dieser Seite