Schachtelgesellschaft (interrelated company)

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Kapitalgesellschaft, an der eine andere Gesellschaft mit mindestens fünfundzwanzig Prozent und damit einer Sperrminorität (blokking minority) beteiligt ist; es gibt hinsichtlich des prozentualen Anteils auch andere Festlegungen. – In älteren Veröffentlichungen eine Firma, die gleichsam als Abladestätte der sie begründenden Muttergesellschaft (parent company) dient, und welche die Muttergesellschaft selbst (oft aus Reputationsgründen; reputational issues, image reasons) nicht führen will. – Siehe Conduit-Gesellschaft, Zweckgesellschaft.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Schachtelgesellschaft (interrelated company)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/schachtelgesellschaft-interrelated-company/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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