Risikoadjustierung (risk adjustment)

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Die Tatsache, dass Kreditnehmer gemäss ihrer durch Rating jeweils ermittelten Bonitätsklasse Zinsen für ein Darlehn zahlen müssen. Dies ist nach Basel-II vorgeschrieben. – In Deutschland mussten vor allem gesunde mittelständische Unternehmen durch die von Banken weithin einheitlich festgelegten Zinssätze (uniform fixed interest rates) für Kredite auch ungesunder Firmen mitzahlen. Das führt allemal zu einer volkswirtschaftlich unerwünschten Umverteilung zugunsten schwacher Unternehmen. Die knappen finanziellen Mittel gelangen damit nicht zum “besten Wirt” (to the most favourable allocation of scarce resources). – Siehe Ausfallwahrscheinlichkeit, BaselII, Bonitätsklasse, Eventualschaden, Konditionen-Spreizung, Kreditrisiko-Prämie, Mittelstandsbank, Negativauslese, Quersubventionierung, Raroc, Rating, Strukturumbruch.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Risikoadjustierung (risk adjustment)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/risikoadjustierung-risk-adjustment/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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