Risikoanhebung, subjektive (moral hazard)

Auch in: EN DA ID

Verhaltensänderung bei asymmetrischer Information, wenn die zu erwartende schlechte Lösung von anderen (mit)getragen wird (especially when debt no longer acts as an incentive for management, and corporate managers will be tempted to continue expanding using debt until the group becomes too big to fail). – Im besonderen eine weniger sorgfältige Geschäftspolitik, wenn die Zentralbank oder internationale Institutionen sich als “lender of last resort” (Geldverleiher letzter Instanz) zur Verfügung stellen. Dies führt dazu, dass Banken bestimmte Marktrisiken wie Konzentrationsrisiko, Marktwertrisiko und Devisenkursrisiko weniger streng beachten. – Siehe Aufkäufe, zentralbankliche, Bail-out, Geldverleiher letzter Instanz, Internationaler Währungsfonds, Krediterweiterung, Kreditverbriefung, Moral Hazard, Rückschlag-Effekt, Single Master Liquidity Conduit, Too-big-to-fail-Grundsatz, Versicherungsunsicherheiten, Worst Case Szenario.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Risikoanhebung, subjektive (moral hazard)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/risikoanhebung-subjektive-moral-hazard/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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