Refinanzierungsregister (refinancing register)

Auch in: EN FR

In Deutschland im KWG (§§ 22a ff.) vorgeschriebene Aufstellung mit dem Ziel, bei True-Sale-Transaktionen insolvenzfeste Ansprüche (insolvency-proof claims) des Emittenten, wie z. B. einer Zweckgesellschaft, auf Übertragung der verbrieften Vermögenswerte zu gewährleisten, ohne auf weniger sichere Treuhandabreden oder eine Vollrechtsübertragung (title transfer) zurückgreifen zu müssen. Eine eigene Refinanzierungsregister-Verordnung (RefiRegV) regelt Form und Inhalt der Aufzeichnungen, welche in das Register aufzunehmen sind. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S, 120 (Einzelheiten zur RefiRegV), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 99 f. (Erklärung des Registers; Übertragungsberechtigte sollen auch Versicherungen und Einrichtungen der Altersversorgung werden) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds”.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Passend zum Seiteninhalt

Passende Formel

Gewichtete Kapitalkosten (WACC)

\[WACC=\frac{E}{D+E}r_E+\frac{D}{D+E}r_D(1-s)\]

Eigen- und Fremdkapitalkosten zu einem Unternehmenszinssatz zusammenführen.

Variablen: E Eigenkapital; D Fremdkapital; rE Eigenkapitalkosten; rD Fremdkapitalkosten; s Steuersatz.

Anwendung: Als Diskontierungszinssatz für Unternehmens- und Investitionsbewertungen.

Formel vollständig öffnen
Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Refinanzierungsregister (refinancing register)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/refinanzierungsregister-refinancing-register/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

6 Seitenaufrufe dieser Seite