Betrieblicher Fonds für die Altersversorgung der Beschäftigten (any plan, fund, or scheme established by an employer which provides retirement income). In Deutschland werden im Gefolge des Altersvermögensgesetzes solche Einrichtungen auch staatlicherseits gefördert. Die Kassen unterliegen in dabei der Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; in derem jeweiligen Jahresbericht finden sich statistische und aufsichtsrechtliche Informationen. – Siehe Altersvorsorgeverträge, Anwartschaftszeit, Bilanz, ganzheitliche, Contractual Trust Arrangement, Gehaltsverzicht, Leibrente, Pensionsfonds, Rabbi Trust. – Siehe Monatsbericht der EZB vom Januar 2012, S. 66 (Definition “Pensionskasse”), Jahresbericht 2011 der BaFin, S. 114 (Beitragseinnahmen), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 116 f. (das Urteil des EuGH über Unisextarife betrifft nicht die betriebliche Altersversorgung), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom August 2013, S. 41 (statistische Erfassung der Pensionskassen soll verfeinert werden), Finanzstabilitätsbericht 2013, S. 19 (die ungünstige demographische Entwicklung birgt Gefahren für Einrichtungen der Altersvorsorge). – Vgl. zur Finanzierungsrechnung der Pensionskassen auch die vierteljährliche Erhebung durch die EZB, im Anhang “Statistik des Euro-Währungsgebiets” ausgewiesen. Im jeweiligen Jahresbericht “Statistik Erstversicherungsunternehmen und Pensionsfonds” der BaFin auch Übersicht über Beiträge, Vermögensanlagen und die Ertragslage der Unternehmen in Deutschland sowie weitere Kennzahlen mit Erläuterungen.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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