Pensionssatz (repo rate)

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Im Rahmen des liquiditätszuführendes Geschäftes mit der Zentralbank der Unterschied zwischen dem höheren Ankaufspreis – etwa: 100 – und dem vertraglich festgelegten niedrigeren Rückkaufspreis – etwa: 99,5 – durch die Banken, auf Jahresprozente umgerechnet. – Beim Liquidität absaugenden Geschäft mit der Zentralbank die Differenz zwischen dem niedrigeren Verkaufspreis – etwa: 99,5 – und dem höheren Rückkaufspreis – etwa: 100 – der Zentralbank, in Jahresprozenten gerechnet. – Die EZB weist (in ihren Monatsberichten, dort im Teil “Statistik des Euro-Währungsgebiets”, Rubrik “Monetäre Statistik”, Unter-Rubrik “Hauptrefinanzierungsgeschäfte” und “Sonstige
Tendergeschäfte”) die entsprechenden Sätze aus. – Siehe Pensionsgeschäft, Repo-
Geschäft, Zuteilungssatz, marginaler, Zuteilungsverfahren, holländisches

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Pensionssatz (repo rate)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/pensionssatz-repo-rate/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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