In der Bilanz der Zentralbank ist ein Pensionsgeschäft als besicherte Kreditaufnahme auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Auf der Aktivseite werden die Vermögensgegenstände eingestellt, die als Sicherheiten dienen. Ein umgekehrtes Pensionsgeschäft (reverse repo) wird in Höhe des Darlehnsbetrags auf der Aktivseite der Bilanz als besicherter Kredit ausgewiesen. – Siehe Geschäftsbericht 2006 der Deutschen Bundesbank, S. 130, S 132 (Grundsätze der Rechnungslegung).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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