Verwahrung (custody)

Auch in: FR

In Bezug auf den Finanzbereich die Lagerung und Verwaltung von im Eigentum Dritter befindlicher Vermögensgegenstände aller Art durch eine hierzu beauftragte Entität (the holding and administration of any kind of assets in the ownership of a third party by an entity entrusted with such tasks). – Siehe Aberdepot, Dematerialisierung, Depot, Depotbank, Depotgeschäft, Depotgesetz, Omnibus-Konto, Verwahrstelle, Wertpapier-Nebendienstleistungen, Zwischenverwahrung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Verwahrung (custody)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/verwahrung-custody/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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