Verwahrungsrisiko (custody risk)
Die Gefahr, dass in Verwahrung bei einem Vermögensverwalter oder bei einer Bank gegebene Vermögensgegenstände durch – Vertrauensbruch (betrayal of confidence, breach of trust: das Vertrauen, dass der Verwahrer die notwendigen Fähigkeiten für dieses Geschäft besitzt und im Kundeninteresse handelt, erweist sich als verfehlt) – Spionage (espionage: der deutsche Auslandsgeheimdienst [Federal Intelligence Service; Bundesnachrichtendienst] spähte im Frühjahr 2008 Konten deutscher Staatsbürger mit breitem öffentlichem Beifall im angrenzenden Ausland aus), – Unachtsamkeit (carelessness, negligence: Handeln ohne die nötige Konzentration und Sorgfalt), – Insolvenz oder – Betrug (fraudulent action) ganz oder teilweise verlustig gehen. – Siehe Pasion-Falle, Risikomanagement, Street Name, Vermögensverwalter, Vertrauen.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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