Verlustteilungsregelung (shared pain approach)

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Allgemein eine vorgängige vertragliche Absprache darüber, in welchen Anteilen bei einem allfälligen Verlust die davon betroffenen einzelnen Gläubiger herangezogen werden (a rule or formula, set down in an agreement, and referring the way in which losses arising from the default are to be shared among the various parties). – Im besonderen die Vereinbarung darüber, wie im Falle der Insolvenz eines Grossschuldners die mit notleidenden Krediten davon betroffenen Banken zusammenarbeiten, und nach welchem Schlüssel die Verluste aufgeteilt werden. In Grossbritannien ist dies unter der Federführung der Zentralbank für solche Vorfälle verpflichtend. – Die Gläubiger eines Unternehmens allgemein und einer Bank im besonderen (etwa über Zwangswandelanleihen) haften für die Verluste (Bail-in), ehe der Staat und damit die Steuerzahler zur Verlustdeckung herangezogen werden. – Siehe Bad Bank, Intercreditor Agreement, Krisenlasten-Verteilungspogramm, Londoner Verfahren, Prager Verlautbarung, Vorrangregel, unbedingte, Umschuldungsklauseln.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Verlustteilungsregelung (shared pain approach)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/verlustteilungsregelung-shared-pain-approach/ (Stand: 15.10.2022).

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