Verlusttarnung (debt hiding)

Auch in: EN FR

Die Praxis selbst grosser Unternehmen nicht nur in den USA, Verluste und Schulden bei Tochterfirmen zu verstecken. Durch die Sarbanes-Oxley Act 2002 wurde diese Vorgehensweise in den USA unter Strafe gestellt. Dank der Wachsamkeit der Aufsichtsbehörden sind Fälle des Loss Hiding bei Banken und selbst bei Finanzkonglomeraten in der EU bis anhin nicht bekannt geworden. – Siehe Angaben, verschleierte, Bilanzkosmetik, Buchführung, kreative, Buchführung, manipulative, Informations-Überladung, Managementbezüge, missbräuchliche, Millionengrab, Public Company Accounting Oversight Board, Sachverhaltsgestaltung, Ultimo-Factoring, Verlustfalle, Rosinenpickerei, Sachverhaltsgestaltung, Zweckgesellschaft.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Verlusttarnung (debt hiding)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/verlusttarnung-debt-hiding/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

1 Seitenaufruf dieser Seite