Auf dem Finanzmarkt die Eventualität (eventuality: die tatsächlich vorhandene Möglichkeit), bei einem Engagement das eingesetzte Kapital ganz oder teilweise zu verlieren. – Siehe Absicherung, Call-Option, ungedeckte, Non-Investment Grade, Risiko, Verlustabsorptionsfähigkeit, Verlustpotential. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 157 f. (Kapitalverwaltungsgesellschaften müssen das Verlustrisiko je Fonds ermitteln und der BaFin melden).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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