Verlustrisiko (loss risk)

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Auf dem Finanzmarkt die Eventualität (eventuality: die tatsächlich vorhandene Möglichkeit), bei einem Engagement das eingesetzte Kapital ganz oder teilweise zu verlieren. – Siehe Absicherung, Call-Option, ungedeckte, Non-Investment Grade, Risiko, Verlustabsorptionsfähigkeit, Verlustpotential. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 157 f. (Kapitalverwaltungsgesellschaften müssen das Verlustrisiko je Fonds ermitteln und der BaFin melden).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Verlustrisiko (loss risk)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/verlustrisiko-loss-risk/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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