Transaktion (transaction)

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Allgemein gesagt von jedem neuen Geschäftsabschluss oder dessen endgültiger Ausführung (the entry or liquidation of a trade) und dem Begriff Geschäft entsprechend. – In der Finanzsprache – jederart Bewegung von Geld, auch – jedes aktive Tun (the act of conducting or carrying out business, negotiations, plans) auf dem Finanzmarkt und damit in etwa dem Begriff Geschäft und Engagement sowie zumeist auch Umsatz gleich. – Im engeren Sinne auf dem Finanzmarkt – der rechtsgültige, vom Partner bestätigte Abschluss eines Vertrags (agreement between two or more parties that establishes a legal obligation) oder – das Erfüllungsgeschäft, die Erbringung der beiderseitig vereinbarte Leistung, aus dem Kontrakt (the act of carrying out such an obligation). – Siehe Abwicklungsbestätigung, Buchgewinn, Closing, Deal, European Master Agreement, Komptantgeschäft, Mistrade, Operation, Scheintransaktionen, Übertragung, bedingte, Übertragung, endgültige, Schlusschein, Zahlungshalber.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Transaktion (transaction)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/transaktion-transaction/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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