Transaktion, befristete (reverse transaction)

Geschäft, bei dem die Zentralbank Vermögenswerte gemäss einer Rückkaufsvereinbarung kauft bzw. verkauft oder Darlehn gegen Verpfändung von Sicherheiten gewährt. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Oktober 2007, S. 93 ff. (Vergleich der Regelungen für Sicherheiten bei der EZB mit USA und Japan; viele Übersichten).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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