Besonders in Bezug auf die Verbriefungsstruktur gesagt vom Anteil einer einzelnen Tranche, bezogen auf den Pool gesamthaft und in der Regel in Geldeinheiten ausgedrückt. – Ein zur Verbriefung zusammengestellter Forderungspool kann prozentual (proportionally; anteilsmässig) beliebig in einzelne Teilstücke zerlegt werden. Auch bei der weithin üblichen Dreiteilung der Tranchen bei einer Verbriefung – Erstverlusttranche, Mezzanine-Tranche, Senior-Tranche – liegt es ganz im Ermessen der Zweckgesellschaft, mit welcher Quote (quota; Anteil, Prozentsatz) des Pools sie die einzelnen Tranchen ausstattet. – Selbst in angesehenen Lehrbüchern wird unterstellt, dass die Tranchen bei einer Verbriefung anteilmässig immer gleich seien, der Pool also zu gleichen Teilen auf die einzelnen Tranchen verteilt werde. Das jedoch entspricht keineswegs der Wirklichkeit. – Siehe Aufprallträger, Verbriefung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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