Zahlung in Bargeld, welche der Jagdherr für das zur Strekke gekommene Wild bezahlt. In vielen Ländern durch die jeweilige Jagdordnung (hunting rules) genauer festgesetzt. – In deutschen Schützenvereinen (shooting associations) die Zuwendung an den Schützenkönig (champion shot), der aus diesem Geld innert seiner Amtszeit – in der Vereinssatzung festgelegte (statutory) oder – durch Herkommen übliche (customary) Ausgaben zu leisten hat. – Siehe Abschussgeld, Jagdgeld, Wildbanngeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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