Insider-Papiere (insider securities)

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Gemäss Definition in § 12 WpHG versteht man darunter Finanzinstrumente, die – an einer deutschen Börse zum Handel zugelassen oder in den geregelten Markt oder in den Freiverkehr einbezogen sind oder – in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder – deren Preis unmittelbar oder mittelbar von Finanzinstrumenten in den beiden oben genannten Märkten abhängt. – Der Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt oder der Einbeziehung in den geregelten Markt oder in den Freiverkehr steht gleich, wenn der Antrag auf Zulassung oder Einbeziehung gestellt oder öffentlich angekündigt ist.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Insider-Papiere (insider securities)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/insider-papiere-insider-securities/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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