Ersatz-Sicherungsgeschäft (cross-hedge)

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Einen Terminhandel an der Warenbörse gibt es nicht für alle Produkte, beispielsweise derzeit nicht für Germanium (germanium: a scarce, metallic, greyish-white element, normally tetravalent [vierwertig], used chiefly in transistors). Deshalb muss unter Umständen ein Terminkontrakt für eine ähnliche Ware mit einer ähnlichen Kursbewegung – etwa: Gold – für die Absicherung gewählt werden. – Siehe Commodity Fund, Crush Spread, Kaufpreis-Absicherung, Rohstoff-Terminvertrag.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Ersatz-Sicherungsgeschäft (cross-hedge)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ersatz-sicherungsgeschaft-cross-hedge/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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