Ersatzgeld (token money; compensatory allowance; military service redundancy payment)
Zahlungsmittel, die vor allem in Notzeiten statt des Geldes der Zentralbank – zumeist innert gewisser geographischer Grenzen- für eine gewisse Zeit in Umlauf kamen: Notgeld. – Heute gesagt von einer Abgabe, die Verursacher von Umweltschäden zum Ausgleich zu zahlen haben. Die naturschutzrechtlichen Bestimmungen (nature conservation provisions) deutscher Bundesländer sowie einzelner Gemeinden enthalten dazu teilweise sehr ausführliche Regelungen in Bezug auf die Bemessungsgrundlage (assessment base) und die Höhe der Zahlung. – Früher ein Betrag, der zum Anwerben eines Ersatzmanns (substitute, replacement man) beim Heeresdienst aufzubringen war. – Siehe Behelfsgeldschein, Dispensationsgeld, Eisenbahngeld, Ersatzmünzen, Geldburger, Heergeld, Nachhaltigkeit, Numismatik, Obsidional-Münzen, Pigou-Steuer.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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