vorwärts kommen); manchmal auch Gebotgeld genannt; Gebot = hier: öffentliche Ankündigung. – Früher die anteilige Zahlung vom Tagelohn des Gesellen an jenen Meister, der ihm eine vorübergehende Anstellung bei einem anderen Meister verschafft hat. – Früher in der Zunftordnung (guild statutes) festgelegte vorausgehende Zahlung eines Zunftangehörigen, der eine ausserordentliche Sitzung beantragt; dadurch sollten unnötige Zusammenkünfte vermieden werden. – Siehe Innungsgeld, Pfeffergeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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