Fordergeld (master craftsman certificate fee; employment brokerage; up-front fee) – Frühere Gebühr in die Zunftkasse beim Aushändigen des Meisterbriefes an den Jungmeister (fordern = hier

vorwärts kommen); manchmal auch Gebotgeld genannt; Gebot = hier: öffentliche Ankündigung. – Früher die anteilige Zahlung vom Tagelohn des Gesellen an jenen Meister, der ihm eine vorübergehende Anstellung bei einem anderen Meister verschafft hat. – Früher in der Zunftordnung (guild statutes) festgelegte vorausgehende Zahlung eines Zunftangehörigen, der eine ausserordentliche Sitzung beantragt; dadurch sollten unnötige Zusammenkünfte vermieden werden. – Siehe Innungsgeld, Pfeffergeld.

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Merk, G. (Hrsg.): „Fordergeld (master craftsman certificate fee; employment brokerage; up-front fee) – Frühere Gebühr in die Zunftkasse beim Aushändigen des Meisterbriefes an den Jungmeister (fordern = hier“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/fordergeld-master-craftsman-certificate-fee-employment-brokerage-up-front-fee-fruhere-gebuhr-in-die-zunftkasse-beim-aushandigen-des-meisterbriefes-an-den-jungmeister-fordern-hier/ (Stand: 15.10.2022).

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