Eilzuschlag (express delivery charge; urgency surcharge)
Der Preisaufschlag dafür, dass ein Kunde eine Ware oder Dienstleistung schnellstens, ausserhalb des üblichen Geschäftsgangs (outside the normal run of business) erlangen möchte. – Vor allem in älteren Dokumenten in der Bedeutung, dass Handwerker bei bestimmten Anlässen wie Trauerfall (hier: Schneider, Sargschreiner) von der Zunftordnung vorgeschriebene Arbeitszeiten überschreiten und von dem Auftraggeber eine besondere Zahlung verlangen dürfen.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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