Familienbetrieb (family-run business)

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In der Statistik der EZB eine Firma – zumeist im Kleingewerbe, bei Freiberuflern sowie in der Landwirtschaft und dann in der Regel als
Kaufmann gemäss § 1 HGB wirkend – in welcher die Arbeit ausschliesslich oder doch zum überwiegenden Teil von dem Betriebsinhaber und seiner Familie geleistet wird. – Nach deutschem Recht darf ein Bankbetrieb nicht in der Rechtsform des Einzelkaufmanns betrieben werden. In Deutschland machten Familienbetriebe zu Jahresende 2012 mit über 2,3 Millionen Firmen ungefähr siebzig Prozent aller Rechtsformen aus; ihr Beitrag zum Sozialprodukt lag bei annähernd zwölf Prozent. – Die Abgrenzung zum Familienunternehmen ist in vielen Veröffentlichungen nicht eindeutig. – Siehe Einzelfirma, bankliche, Privatbank, Privatbankier.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Familienbetrieb (family-run business)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/familienbetrieb-family-run-business/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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