Exportkredit-Garantie (export guarantee)

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Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter ein vom Staat gewährter Schutz vor – politisch bedingten – Zahlungsausfällen an heimische Unternehmen, die Waren ins Ausland liefern. Im einzelnen gibt es in Deutschland vielfältige Formen dieser Garantie, so eine Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung, Bauleistungsdeckung, Fabrikationsrisiko-Deckung, Finanzkredit-Deckung, Leasingdeckung, Lieferantenkredit-Deckung und Vertragsgarantie-Deckung – um die wichtigsten zu nennen. Staatliche Finanzierungsmassnahmen (state financing arrangements) für Ausfuhren sind inzwischen zu einem nicht leicht durchschaubaren Sondergebiet (complex and nontransparent special field of financing) geworden. – Siehe Ausfuhrprämie, Moral Hazard, Zwischenfinanzierung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Exportkredit-Garantie (export guarantee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/exportkredit-garantie-export-guarantee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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