Eilzuschlag (express delivery charge; urgency surcharge)

Der Preisaufschlag dafür, dass ein Kunde eine Ware oder Dienstleistung schnellstens, ausserhalb des üblichen Geschäftsgangs (outside the normal run of business) erlangen möchte. – Vor allem in älteren Dokumenten in der Bedeutung, dass Handwerker bei bestimmten Anlässen wie Trauerfall (hier: Schneider, Sargschreiner) von der Zunftordnung vorgeschriebene Arbeitszeiten überschreiten und von dem Auftraggeber eine besondere Zahlung verlangen dürfen.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Eilzuschlag (express delivery charge; urgency surcharge)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/eilzuschlag-express-delivery-charge-urgency-surcharge/ (Stand: 15.10.2022).

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