Die Zentralbank wird verpflichtet, ein Drittel der ausgegebenen Banknoten in Gold zu decken. In Deutschland war dies nach dem Bankgesetz vom 14. März 1875 der Reichsbank vorgeschrieben. – Siehe BankingTheorie, Chrysomanie, Currency-Theorie, Geld, privates, Geldmenge, Peelsche Bankakte, Währung, gebundene.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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