Zweiggesellschaft und Auslandsniederlassung (subsidiary)

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Wenn nicht anders definiert die als eigne Rechtspersönlichkeit am Standort handelnde Tochtergesellschaft einer heimischen Firma (a foreign-based affiliate that is a separately incorporated entity under the host country’s law). – Siehe Allianzen, grenzüberschreitende, Aufnahme-Staate, Auslandsbanken, Europa-AG, Herkunfts-Staat, Kreditinstitut, grenzüberschreitend tätiges, Repräsentanz.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zweiggesellschaft und Auslandsniederlassung (subsidiary)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zweiggesellschaft-und-auslandsniederlassung-subsidiary/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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