Zweckdienlichkeit (relevance)

Auch in: FR

Grundsatz aus dem (US-)Rechnungswesen. Danach sind solche Angaben zweckdienlich (relevant; zweckgerichtet), welche den Adressaten in die Lage versetzen, selbständige Entscheidungen zu treffen. Die entsprechenden Informationen sollen daher – im besonderen Vorausschätzungen über die Entwicklung (predictive value) ermöglichen sowie – Hilfestellung bei der Beurteilung erwartungsbildender Annahmen bzw. Veränderung früherer Annahmen (feedback value) darbieten; – schliesslich wird gefordert, dass die entsprechenden Angaben rechtzeitig (timely) zur Verfügung gestellt werden. – Siehe Angaben, verschleierte, Bewertbarkeit, Darstellung, glaubwürdige, Entscheidungsnützlichkeit, IFRS-Dialekte, Informations-Überladung, Klartext, Pervasive Constraint, Substance-over-Form-Grundsatz, Stetigkeit, Verständlichkeit, Wesentlichkeit, Zuverlässigkeit.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zweckdienlichkeit (relevance)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zweckdienlichkeit-relevance/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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