Zulassungsstelle (admissions board)

Auch in: FR

In Deutschland Gremium an der örtlichen Börse, das über die Erlaubnis entscheidet, Effekten in die amtliche Notierung einzubeziehen (listing; Kotierung). Dazu überwacht sie auch die Einhaltung der Pflichten, die sich bei der Zulassung für den Emittenten und für die emissionsbegleitende Bank ergeben. – Siehe Begebung, Emissionsgeschäft, Wertpapier-Verkaufsprospekt.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zulassungsstelle (admissions board)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zulassungsstelle-admissions-board/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

6 Seitenaufrufe dieser Seite