Zulassung (admission)

Auch in: FR

Aufsichtsrechtlich definiert als ein förmlicher Hoheitsakt, welcher die Befugnis verleiht, die Tätigkeit eines Finanzdienstleisters auszuüben.– An der Börse die – die vom Börsenvorstand ausgesprochene Berechtigung einer Person, am Handel teilzunehmen oder – die Aufnahme eines Papiers in den Handel. – Siehe Bankenführerschein, Bönhase, Erlaubnis, Zulassungspflicht.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zulassung (admission)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zulassung-admission/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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