Zinsweitergabe

Zinsweitergabe bezeichnet den Teil der geldpolitischen Transmission, über den Änderungen des geldpolitischen Kurses auf Bankzinssätze übertragen werden. Geldpolitische Maßnahmen verändern Geld- und Kapitalmarktzinsen und damit unter anderem die Refinanzierungskosten der Banken. Da Banken ihre Kreditzinsen typischerweise mit einem Aufschlag auf diese Kosten kalkulieren, wirken sich solche Änderungen mittelbar auf die Kreditzinsen aus. Zur Zinsweitergabe gehört grundsätzlich auch die Übertragung auf Einlagenzinsen. Ihre Stärke kann unter anderem von der Wettbewerbsintensität und der Preissetzungsmacht der Banken abhängen.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Januar 2026 , 22.01.2026 , PDF-S. 23. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/973956/referenceDoc/7a6a3b02ce72b6a454aee8cac61986dc.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zinsweitergabe“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zinsweitergabe/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com