Zinssubvention (interest subsidy)

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Der Staat zahlt bestimmten Nachfragern am Finanzmarkt – etwa Betrieben der Rüstungsindustrie; kinderreichen Familien – einen Zuschuss, damit sich diese unter dem herrschenden Marktzinssatz mit Darlehn eindecken können; im Beispiel: für Investitionszwecke; zum Eigenheimbau. – Siehe Niedrigzinspolitik, Zinsknechtschaft, Zinslenkung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zinssubvention (interest subsidy)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zinssubvention-interest-subsidy/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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