Zinskontrolle (management of interest rates)

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Eine staatliche Behörde setzt den Zinssatz allgemein oder auf bestimmten Teilmärkten fest mit dem Ziel, dass Leihkapital vorab den erwünschten Zwecken zugeführt wird, etwa dem Aufbau einer Rüstungsindustrie, dem
Bau von Militairanlagen und Prachtbauten oder einem Spezialfonds für “Forschungs”Reisen von Professoren (of course with live-in partner, house dog and a container full of household effects; that really is no joke: I have seen how it happened). – Siehe Zinssubvention.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zinskontrolle (management of interest rates)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zinskontrolle-management-of-interest-rates/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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