Zinshöhe (interest rate to be applied)

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Wenn nicht anders definiert die im Geschäftsverkehr der Banken mit dem Publikum (customers: Privathaushalte, Unternehmen) in Rechnung gestellte Zinssatz. Dessen Höhe ist vor allem abhängig von der Bonität des Schuldners und der Laufzeit des Darlehns. – In älteren Urkunden bezeugte Sätze von vierzig bis neunzig Prozent müssen stets auch auf dem Hintergrund des Risikos der seinerzeitigen Kreditgeber gesehen werden. – Siehe Kredithai, Zinslast. – Vgl. die laufende Zinsentwicklung in der Eurozone aufgegliedert nach Kreditarten im Anhang “Statistik des EuroWährungsgebiets”, “Rubrik “Finanzmärkte” des jeweiligen Monatsberichts der EZB sowie Monatsbericht der EZB vom August 2009, S. 101 ff. (Bestimmungsgründe der Zinsen der Banken im Kundengeschäft; viele Übersichten), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom August 2010, S. 37 (Zinskonditionen deutscher Banken 2002-2010).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Merk, G. (Hrsg.): „Zinshöhe (interest rate to be applied)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zinshohe-interest-rate-to-be-applied/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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