Zeugengeld (court attendance compensation)

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Zahlung an eine Person, die vor Gericht aussagen muss. Es bemisst sich nach verschiedenen Merkmalen, vor allem nach – dem Bruttoverdienst des Zeugen, – der Zeit, welche dem Zeugen durch die Anreise und das Verweilen bei Gericht verloren geht (loss of working hours) sowie – den Fahrtkosten (travel costs), welche dem Zeugen entstehen. – Siehe Gerichtsgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zeugengeld (court attendance compensation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zeugengeld-court-attendance-compensation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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