Zentralkasse (central institution; central payments authority)

Älterer Name für das jeweilige Spitzeninstitut der Volksbanken, Raiffeisenkassen und Kreditgenossenschaften. – Die für den Zahlungsverkehr bei Behörden, Ämtern, Kirchen, Parteien und Verbänden zuständige oberste Verwaltungseinheit. – Siehe Landesbank, Girozentrale.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Merk, G. (Hrsg.): „Zentralkasse (central institution; central payments authority)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zentralkasse-central-institution-central-payments-authority/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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