Zahlungsmittel auch Zahlungsinstrumente (payment instrument, means of payment)

Allgemein jeder Vermögensgegenstand – wie Muschel, Kakaobohne, Fell, Metallstück, Gutschein -, der in einer Gesellschaft im Tauschverkehr als Zwischentauschgut angenommen wird (any kind of assets that are accepted in a society by a payee as discharging a payment obligation on the part of a payer vis-à-vis the payee). – Das in einem Gebiet (territory: Staat, Wirtschaftsraum) durch Gesetz eingeführte und durch die Zentralbank gesicherte Geld; die Währung. – Statistischer Oberbegriff, der nach bei der Deutschen Bundesbank umschliesst – Bargeld (cash; Noten und Münzen) – Sichteinlagen in heimischer Währung, – Sichteinlagen in Fremdwährung (xeno currency) und – Aufladungswert in E-Geld-Systemen. – Nach IAS (7.6) das in einem Unternehmen vorhandene Bargeld und die Sichteinlagen. – Siehe Actus-purus-Grundsatz, Annahmezwang, Bargeld, Begültigung, E-Geld, Free Banking, Geld, elektronisches, Geldbasis, Geldmenge, Geldzeichen, Goldwährung, Handschein, Kurantmünze, Mittel, Numismatographie, Papiergeld, reines, Parallelwährung, Pagament, Pezzi, Scheck, Ungüter, Verkehrsunfall, Währung, Warengeld, Zahlung, Zahlungsmitteläquivalente, Zigarettenwährung. – Vgl. den Anhang “Statistik des Euro-Währungsgebiets”, Rubrik “Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds” im jeweiligen Monatsbericht der EZB zum Anteil der Zahlungsmittel im Eurogebiet.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zahlungsmittel auch Zahlungsinstrumente (payment instrument, means of payment)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zahlungsmittel-auch-zahlungsinstrumente-payment-instrument-means-of-payment/ (Stand: 15.10.2022).

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