Volksbank (peopels bank, co-operative credit bank)

Auch in: FR

Genossenschaftliche Kreditinstitute in Deutschland. – Die Bezeichnung “Volksbank” oder eine Bezeichnung, in der das Wort “Volksbank” enthalten ist, dürfen in Deutschland grundsätzlich nur Kreditinstitute führen, welche in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft betrieben werden und einem entsprechenden Prüfungsverband angehören; siehe § 39, Abs. 2 KWG. – Siehe Genossenschaftsbanken, Ortsbank, Kreditgenossenschaften, Sparkasse, Verbundinstitute, Verwarnung, Vorschussvereine. – Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 64 f. sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Volksbank (peopels bank, co-operative credit bank)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/volksbank-peopels-bank-co-operative-credit-bank/ (Stand: 15.10.2022).

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