Verzugszinsen (interest for delay, interest on late payments, default interest)

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Zinsen, die auf die Zeit vom Fälligkeitstermin einer Position bis zum Tag des Zahlungseingangs (time between the original due date until the date of payment) in Rechnung gestellt werden, wenn der vereinbarte Zahlungszeitpunkt Time of payment) verabsäumt wurde. Nach § 288 BGB ist eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen. § 497 BGB enthält wichtige Rechtssätze in Bezug auf die Verzugszinsen bei Konsumentenkrediten. – Siehe Strafgeld, Versäumnisgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Merk, G. (Hrsg.): „Verzugszinsen (interest for delay, interest on late payments, default interest)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/verzugszinsen-interest-for-delay-interest-on-late-payments-default-interest/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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