Verwaltungsgebühr (management fee; administrative fee)

Bei einer Bank die Abgeltung der Kosten, die durch besondere Dienste des Instituts gegenüber dem Kunden entstanden sind, wie etwa bei Trecker-Zertifikaten. – Zahlung, die für eine behördliche Massnahme zur Regelung eines Einzelfalls fällig wird, wie etwa bei einer Baugenehmigung (building licence) oder einer Passausstellung (passport issuance). – Siehe Gebühr.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Verwaltungsgebühr (management fee; administrative fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/verwaltungsgebuhr-management-fee-administrative-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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