Verhaltensrisiko (conduct risk)

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Teil des operationellen Risikos. Die Verhaltensrisiken lassen sich in Irrtumsrisiken, Fahrlässigkeitsrisiken und kriminelle Risiken unterteilen. – Ein Irrtum (error) liegt vor, wenn der Bank – bei Einhaltung interner Richtlinien und externer Gesetze – ein Schaden zugefügt wird. Das Irrtumsrisiko ist also durch menschliches Versagen begründet und umfasst vor allem Eingabefehler, Schreibfehler (clerical errors) sowie Verwechslungen. – Fahrlässigkeit (negligence) liegt vor, wenn ein Mitarbeiter keinen persönlichen Vorteil aus einer schädigenden Handlung erlangt, aber die internen und externen Gesetze verletzt hat. – Zu den kriminellen Risiken (risk form criminal acts) zählen vor allem Betrug, Unterschlagung oder Sabotage. – Siehe Finanzschurke, Mistrade, Risiko, banktechnisches, Risiko, operationelles, Risiko, personelles, Überweisungsbetrug.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Verhaltensrisiko (conduct risk)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/verhaltensrisiko-conduct-risk/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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