Verbraucherbeirat (consumer advisory board)

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Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtetes zwölfköpfiges Gremium, das die Behörde in Fragen des Verbraucher-Beschützung beraten soll. – Siehe Ausschuss-Wahn, Verbraucherbeschwerden, Verbraucherschutzforum. – Vgl. Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 17 (Konstitution des Ausschusses; S. 70 ff. (europaweite einheitliche Leitlinien zu Beschwerden).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Verbraucherbeirat (consumer advisory board)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/verbraucherbeirat-consumer-advisory-board/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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