Verbraucherbeschwerden (consumer complaints)

Beschwerden über Misstände im Finanzbereich können der Beschwerdestelle der Aufsichtsbehörde von jedermann gemeldet werden. – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist freilich allein im öffentlichen Interesse tätig. Sie vermag sich daher nicht für privatrechtliche Anliegen (private legal interests) einzelner Beschwerdeführer einzusetzen oder wie eine Schiedsstelle (board of arbitration) einzelne Streitfälle verbindlich entscheiden. Die Behörde kann im Zuge einer Verbraucherbeschwerde lediglich prüfen, ob ein Verstoss gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften (supervisory rules) gegeben ist. Dies geschieht auch in aller Regel und besonders dann, wenn sich Beschwerden gegen ein Institut häufen. – Siehe Verbraucherbreirat, Verbraucherschutzforum. – Vgl. dazu verhältnismässig ausführlich den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Querschnittsaufgaben”; dort auch alljährlich eine Aufgliederung der Beschwerden nach einzelnen Sachverhalten und Fällen aus der Praxis, Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 70 ff. (europaweite einheitliche Leitlinien zu Beschwerden), S. 166 (BaFin geht Beschwerden nach und spricht Verwarnung aus), S. 211 (Beschwerdestatistik; Verbrauchertelephon der BaFin, laufende Fälle).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
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