Allgemein Wertgegenstände; in der Versicherung meistens unterteilt in – Bank-Valoren (bank securities: Zahlungsmittel, Wertpapiere) und – Bijouterie-Valoren (jewellery securities: Schmuckstücke, Edelsteine; mitunter werden dem auch Kunstwerke beigezählt). – Andere Bezeichnung für Wertpapiere, besonders in der Schweiz üblich. – Manchmal auch gesagt für Valutapapiere. – Siehe Juwelen.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/