Beim Zinstenderverfahren – wie im Eurosystem seit 2000 eingeführt – die Tatsache, dass die von Banken abgegebenen Gebote gesamthaft den von der EZB vorgesehenen Zuteilungsbetrag unterschreiten. Die Banken geraten dadurch in die Gefahr, am Ende der Mindestreserve-Erfüllungsperiode über zu wenig Liquidität zu verfügen. Sie müssen diesfalls die Spitzenrefinanzierungs-Fazilität der EZB in Anspruch nehmen. Dadurch aber wird der Tagesgeldsatz in die Höhe getrieben. – Siehe Tender, Überschuss-Liquidität, Zinstender, Zuteilungsverfahren, amerikanisches.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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