Unbefugte (unauthorised members)

Auch in: FR

In der Fachsprache der Finanzwelt allgemein Staaten, die ohne Einwilligung der zuständigen Zentralbank deren Währung als offizielles Zahlungsmittel einführen. – In Europa solche Länder, die ohne Einwilligung der EZB den EUR amtlich in ihrem Wirtschaftsgebiet verwenden. Dies sind derzeit (2013) Andorra, Kosovo und Montenegro. – Siehe Beitritt, unilateraler, Europäische Währungsunion.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Unbefugte (unauthorised members)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/unbefugte-unauthorised-members/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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