Umrechnungskurs (conversion rate; tax-fixed exchange rate)

Auch in: EN

Die am 1. Jänner 1999 unwiderruflich festgelegten Kurse zwischen dem EUR und den Währungen der Mitgliedstaaten, die den EUR einführten. – Von der Steuerbehörde amtlich festgelegte Ansätze für Unternehmen und Personen, die ihre Einkünfte in fremden Währungen verdienen.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Umrechnungskurs (conversion rate; tax-fixed exchange rate)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/umrechnungskurs-conversion-rate-tax-fixed-exchange-rate/ (Stand: 15.10.2022).

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